Ihre Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen!
Unsere Leistungen im Überblick:
- Regalinspektion nach DIN EN 15635
- Regalprüfung
- Regalmontage
- Regalreparaturen
- Planung von Regalanlagen
Regalprüfung: Pflicht für Ihren Betrieb
Täglich werden in Ihren Lägern Güter bewegt. Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter ist daher eine systematische und kontinuierliche Überprüfung sämtlicher Lagereinrichtung unumgänglich und nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen auf Grundlage DIN EN 15635 vorgeschrieben. Die Prüfung muss in einem 12-Monats-Intervall erfolgen.
Die jährliche Prüfpflicht ist festgeschrieben in:
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl, darunter zählen z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Die Prüfung Ihrer Regalanlagen muss durch einen ausgebildeten Regalinspekteur nach DIN EN 15635 erfolgen. Er kennt die Verordnungen, Regeln und Gesetze der Berufsgenossenschaft und die europäischen Normen für Regale.
Unsere zertifizierten Inspekteure beurteilen Ihre Regalanlagen und protokollieren festgestellte Mängel nach der Regalinspektion gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll. Die Regale erhalten eine Inspektionsplakette, so ist dokumentiert, dass alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen umgesetzt wurden. Weiterhin geben sie Ihnen Empfehlungen zur Mängelbeseitigung sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen aus.
Regelmäßige Regalprüfungen erhöhen so nicht nur die Sicherheit Ihres Lagers, sie schaffen auch Einsparpotenziale.
Regalprüfung nach DIN EN 15635
Nach DIN EN 15635 sind folgende Regelungen einzuhalten:
- Regalprüfungen müssen regelmäßig und mindestens alle 12 Monate durch einen zertifizierten Regalinspekteur durchgeführt werden.
- Es muss ein schriftlicher Bericht angefertigt werden, welcher aufzubewahren ist.
- Wird ein Schaden beobachtet, so muss eine sofortige Meldung an einen Sicherheitsbeauftragten erfolgen.
- Schäden müssen in einem Schadensprotokoll erfasst werden.
- Bei wiederholtem Auftreten der Schäden muss eine Ursachenermittlung erfolgen
Inhalt und Ablauf der Regalprüfung
Die Regalinspektion/Regalprüfung erfolgt bei laufendem Betrieb:
- Koordination und Terminierung der Regalinspektionstermine in Abstimmung mit dem vom Auftraggeber benannten Personen
- Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- Prüfung auf tatsächliche und zugelassene Belastungen anhand des Abgleichs der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage
- Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen
- Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden nach Gefährdungsstufen, sowie Feststellung der Ursachen
- Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls und einer Stückliste für beschädigte bzw. fehlende Regalteile, sowie einer bildlichen Dokumentation der Regalschäden
- Erstellung eines vollständigen Maßnahmeplans zur Beseitigung der festgestellten Mängel
- Schadensanalyse zur Einschätzung der Nutzungssicherheit und Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls (Abnahmeprotokoll) anhand eines Prüfberichtes. Eine Ausführung in Form eines Ordners verbleibt im Betrieb
- Angebotserstellung für erforderliche Reparaturarbeiten sowie Materialeinsatz